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   OLG Karlsruhe, 23.11.1984 - 4 Ws 192/84   

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https://dejure.org/1984,4573
OLG Karlsruhe, 23.11.1984 - 4 Ws 192/84 (https://dejure.org/1984,4573)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.11.1984 - 4 Ws 192/84 (https://dejure.org/1984,4573)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. November 1984 - 4 Ws 192/84 (https://dejure.org/1984,4573)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1985, 49
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 15.12.2005 - 2 BvR 673/05

    Freiheit der Berufsausübung (Schranken; vorläufiges Berufsverbot); Anordnung

    Denn nur wenn dies der Fall ist, stellt sich die als Präventivmaßnahme mit Sofortwirkung ausgestaltete Anordnung nach § 132 a StPO als Ausdruck der Schrankenregelung des Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 44, 105 ; 48, 292 zu vorläufigen Berufsverboten nach der BRAO; OLG Karlsruhe, StV 1985, S. 49 ; OLG Oldenburg, NJW-RR 1997, S. 1287; Boujong, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Aufl. 2003, § 132 a Rn. 4; Pfeiffer, StPO, 5. Aufl. 2005, § 132 a Rn. 1; Müller, in: KMR-Kommentar zur StPO, Stand: 40. Lfg.
  • OLG Karlsruhe, 06.04.2001 - 3 Ws 31/01

    Anforderungen an Haftbefehl; Informations- und Umgrenzungsfunktion; Beschwerde;

    Als Eingriff in die durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Berufsfreiheit ist die Anordnung nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beobachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (BVerfGE 48, 292; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; OLG Bremen StV 1997, 9; BGHSt 28, 84).
  • OLG Hamm, 11.03.2002 - 2 Ws 58/02

    Haftverschonung - Kein vorläufiges Berufsverbot als Auflage

    Wegen des damit verbundenen Eingriffs in die durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Berufsfreiheit muss die Anordnung eines vorläufigen Berufsverbotes die Ausnahme bleiben ( vgl. der Senat a.a.O. ) und ist nur zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter sowie unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft ( Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 132 a Rdnr.5; BVerfGE 48, 292; OLG Bremen StV a.a.O.; BGHSt 28, 48; OLG Düsseldorf NStZ 1984, 379; OLG Karlsruhe StV 1985, 49; StV 2002, 147 ).
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